Rufname: Koda
Halter: Johanna Schmidt
Zuchtbuch-Nr.: VDH/DCNH SH 16443/18
Wurftag: 17.03.2017
Farbe: schwarz-weiß (lackschwarz)
Augen: braun/blau
HD-Wert: A1
Augenuntersuchung: ggr. ICAA, sonst frei von erblichen Augenkrankheiten
IZK: 0,00 % / AVK: 100,00 %
Zuchtzulassung
am 15.06.2019 in Dietfurt durch Spezialrassezuchtrichter Volker Schön (DE).
Maße laut Protokoll:
WH | RL | BT | BU |
60 cm | 69 cm | 26 cm | 72 cm |
Formwertbeurteilung:
Gutartiger Rüde der die oberen Größengrenze erreicht hat.
Gebäude im Rechteckformat, geweckter Ausdruck, mittelschwerer Knochenbau bei kräftiger Bemuskelung. Rechteckiger Kopf, Scherengebiss, etwas runde, blau/braune Augen, gut gestellte Ohren, gebogener Hals, fester Rücken mit sichelförmiger Rute, gut gewinkelte Vor- und Hinterhand, geschlossene Pfoten, flüssiges Gangwerk, typische Behaarung in schwarz-weiß, kräftige Pigmentierung.
Formwertbeurteilung Wesen:
vorzüglich
Bemerkungen:
Hat die obere Größengrenze erreicht, Zuchtpartner sollte mittelgroß sein.
Auflagen:
ZZL auf Lebenszeit, Zuchtpartner muss frei sein von ICAA.
Koda steht als Deckrüde zur Verfügung für Hündinnen der Rasse Siberian Husky, mit denen unter dem Dach der FCI gezüchtet werden darf, sofern diese frei von ICAA sind.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns. Wir vermitteln den Kontakt.
Eltern
Pedigree
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Koda ist der letztgeborene unseres B-Wurfs, ein Sohn des inzwischen leider verstorbenen Salai (Balance Master Speigas) von unserer Kira (Zausel’s Red Rose). Seine herausragenden Eigenschaften sind sein Temperament und sein intensives Pigment – er ist „jet black“, was in unserer Rasse selten geworden ist.
Koda lebt im Raum Gießen und wird sportlich geführt. Er ist ein athletischer Rüde, der sehr gerne rennt, selbstsicher, frei von Aggression, verträglich mit Menschen und anderen Hunden und sehr aufmerksam.
Seine intensive Farbgebung in Verbindung mit seinem wunderbaren Wesen hat uns veranlasst, eine Zuchtzulassung durchzuführen. Bei der Augenuntersuchung wurde eine minimale ICAA festgestellt, die (Aussagen der ECVO zufolge) keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigung darstellt.